Pferdehalterhaftpflicht

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die wichtigsten Einschlüsse ab, die notwendig sind, im Schadensfall Sie und evtl. beteiligte Dritte vor finanziellen Schäden zu schützen. Allerdings gibts es auch bei Pferdehalterhaftpflichtversicherungen Unterschiede in den Einschlüssen. So ist es beispielsweise möglich, den Pferdehalter gegen einen ungewollten Deckungsakt des Tieres zu versichern. Es ist auch möglich, Ihr Pferd für Aufenthalte im Ausland zu versichern. Auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind die Möglichkeiten zahlreich, eine optimale Absicherung zu erzielen.

Der private Pferdehalter haftet, wie der Hundebesitzer auch, für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung).

Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Pferdebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe. Vergleichen Sie Anbieter zur Pferdehalterhaftpflichtversicherung bequem online.

Einzelheiten zur Pferdehalterhaftpflicht

Wer braucht eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung?

Jeder, der privat ein Pferd hält und reitet. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner versichert werden muss.

Wenn ein neues Pferd hinzukommt und Sie bereits eine Pferdehalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies der Versicherung frühst möglich melden.

Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.

Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.

Darüber hinaus wehrt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.

Kostet eine Versicherung für alle Pferde gleich viel?

Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für das erste Pferd zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Pferde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind, bei den meisten Versicherern, vom Beitrag her etwas günstiger.

Wer ist nicht versichert?

Tierhalter, die Pferde gewerblich nutzen brauchen eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung. Zwar sind die im Gegensatz zum privaten Tierhalter ein bisschen besser gestellt, laut BGB. Doch für Flur- und Deckschäden haften sie ebenfalls.

Wer sein Pferd gegen Bezahlung als Schulpferd verleiht benötigt auch eine spezielle Form der Versicherung. Gleiches gilt für Therapiepferde und Pensionspferde.

Wenn Sie Reitlehrer sind, empfehlen wir eine Beratung zum Thema Haftpflicht.

Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind auch in der Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Schäden durch Tiere, die gewerblich genutzt oder eingesetzt werden (wenn z.B. Ihr Pferd gegen Entgelt verliehen wird). Ebenfalls nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden durch Hunde an so genannten Figuranten (Scheinverbrecher).

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