Sterbegeld

Wenn in der nahen Verwandschaft ein Angehöriger verstirbt, ist dies für alle Beteiligten ein großer Trauerfall. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn den Hinterbliebenen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, den Verstorbenen angemessen beizusetzen. Dieser Situation können Sie mit einer Sterbegeldversicherung entgegenwirken. Verstirbt der Versicherte, wird an eine festgesetzte Person der Versicherungsbetrag ausgezahlt, welcher für die Beisetzung, die Trauerfeier und ggf. weitere, im Tarif genannte Optionen verwendet werden kann.

Ein wesentlicher Vorteil der Sterbegeldversicherung ist, dass viele Tarife keiner Gesundheitsprüfung bedürfen, um eine Beerdigung, bzw. Bestattung finanziell abzusichern. Wenn die Lebenserwartung einer Person beispielsweise durch Krankheit massiv beschränkt wurde und der Gedanke an die eigene Bestattung in die Nähe rückt, ermöglichen manche Tarifen, in dieser körperlichen Verfassung eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Auf diesem Wege ist die Tarifierung höher als bei Tarifen mit Gesundheitsprüfung, ausgleichend ist dem Betroffenen durch die Sterbegeldversicherung aber die innere Ruhe ermöglicht, für das finanzielle Auskommen der Beerdigung gesorgt zu haben. Da insbesondere in Deutschland eine Beerdigung, bzw. Bestattung mit erheblichen Kosten verbunden ist, findet eine Sterbegeldversicherung bei vielen Menschen einen immer höheren Stellenwert.

Für die eigene Bestattung rechtzeitig vorzusorgen, fällt meistens nicht gerade leicht – der Gedanke daran wird oft verdrängt.

Einzelheiten zur Sterbegeldversicherung

Fakten zur Sterbegeldversicherung

Eigene Vorsorge ist heute wichtiger denn je: Denn seit dem 1.1.2004 zahlt die gesetzliche Krankenversicherung kein Sterbegeld mehr und somit müssen die Bestattungskosten komplett von den Hinterbliebenen getragen werden.

Die Gesamtkosten für eine durchschnittliche Bestattung übersteigen heutzutage oft schon den Betrag von 5.000 €. Hinzu kommen noch die Kosten für die Grabpflege.

Mit der Sterbegeldversicherung können Sie diese Kosten durch eine fest vereinbarte Versicherungssumme abdecken, die im Todesfall – zuzüglich der erwirtschafteten Überschussanteile – ausbezahlt wird.

Ab welcher Versicherungssumme ist ein Abschluss möglich?

Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist bei manchen Anbietern bereits ab einer Versicherungssumme von 500 € und bis zu einer Summe von 25.000 € möglich.

Sinnvoll ist es – angesichts der zu erwartenden Bestattungskosten – eine Sterbegeldversicherung mit einer Versicherungssumme zwischen 5.000 € und 10.000 € abzuschließen.

Die Beiträge richten sich nach dem Alter der versicherten Person bei Abschluss des Vertrages.

Welches Eintrittsalter ist sinnvoll?

Die Sterbegeldversicherung wird meist ab einem Eintrittsalter von 40 oder auch erst 50 Jahren angeboten – teilweise aber auch schon sehr viel früher. Je früher man eine Sterbegeldversicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge. Umso wichtiger ist dann allerdings die Beitragszahlungsdauer, die teilweise trotzdem erst mit dem 85. Lebensjahr endet.

Das Höchsteintrittsalter für den Abschluss einer Sterbegeldversicherung liegt je nach Anbieter meist zwischen 70 und 85 Jahren.

Was ist bezüglich der Laufzeit zu beachten?

Die Wartezeit in der Sterbegeldversicherung beträgt je nach Anbieter zwischen ein und drei Jahren. Bei einem Todesfall innerhalb der jeweiligen Wartezeit werden meist nur die eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Allerdings wird bei Tod durch Unfall innerhalb dieser Wartezeiten in aller Regel die volle Versicherungssumme ausbezahlt.

Bei manchen Anbietern ist bei Vertragsabschluss eine Gesundheitsprüfung (Fragebogen) erforderlich, bei anderen muss nur eine kurze Gesundheitserklärung abgegeben werden. Einige Anbieter verzichten gänzlich auf die Gesundheitsprüfung.

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