Haben Sie sich schon einmal darüber Gedanken gemacht was passiert, wenn Sie aufgrund von Krankheit, Unfall oder Alter Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbstbestimmt regeln können?

Wenn zum Beispiel aufgrund eines Unfalls das eigene Leben nur noch von Maschinen aufrechterhalten wird? Wer soll in diesen Situationen Entscheidungen für Sie treffen? Wer darf sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern? Weder der Ehepartner noch Verwandte dürfen Sie automatisch vertreten. Nur wer diese Angelegenheiten rechtzeitig und selbstbestimmt für sich regelt schließt aus, dass in einer solchen Situation durch einen Richter ein Betreuer bestellt wird, der weder Sie noch Ihre Wünsche, Erwartungen und persönlichen Sichtweisen kennt. Aus diesem Grund habe ich den Service für meine Kunden um diesen existenziell wichtigen Bereich der Vorsorge erweitert. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Thema. Wir begleiten Sie bei der Planung Ihrer Vermögens- und Unternehmensnachfolge (u.a. auch in Form von Stiftungen). Ziel ist hierbei nicht nur die Übertragung Ihres Vermögens, sondern auch der Erhalt ihrer Lebensleistung sowie die Ihrer Familie.

Vorsorge ist keine Frage des Alters – nehmen Sie Ihre finanzielle Zukunft selbst in die Hand!

  • – Krankheit
  • – Pflegefall
  • – Berufsunfähigkeit
  • – Tod
  • – Scheidung
  • – Ruhestand

Für gute Vorsorge-Lösungen ist es nie zu spät! Sorgen Sie dafür, dass Ihr Vermögen für Sie und die Familie erhalten bleibt und Ihr Wille auch in schwierigen Situationen geschehen kann. Nicht zu handeln ist die schlechteste aller Entscheidungen! Dann entscheidet das Gesetz. Regeln Sie Ihre Zukunft und lassen Sie sich beraten.

Was ist Generationsberatung:

Generationsberatung ist die rechtzeitige, selbstbestimmte Vorsorge vor rechtlichen, medizinischen und finanziellen Ereignissen sowie die professionelle Gestaltung der Nachlassregelung!

Patientenberatungen kennen sich nun einmal nicht mit dem Erbrecht aus. Ein Arzt kümmert sich um andere Fragen als zur Pflege­ver­si­che­rung und ein Rechtsanwalt oder Notar hat beruflich gesehen andere Sorgen, weil eine andere Zuständigkeit, als sich mit medizinischen Fragen der Sterbebegleitung zu befassen. Ein Generationsberater hat lediglich alle Frage- und Regelbereiche für alle Generationen und alle Wechselfälle des Lebens im Überblick. „Ausführende Organe“ für alle zu treffenden Regelungen bleiben zum Beispiel Rechtsanwälte oder Notare, die Vermächtnisse beurkunden. Er kann keine Rechtsberatung durchführen, jedoch organisiert und moderiert er alles zu Regelnde mit den jeweiligen Fachleuten, liefert Mustertexte, Erläuterungen und Services angeschlossener Dienstleister. Auch klärt der GenerationenBerater populäre Irrtümer auf. Diesen zum Beispiel:

Sind Ehepartner zur automatischen Vertretung berechtigt? Leider NEIN! Dagegen stehen die Paragraphen 164 und 662 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). In Kurzform: Ehepartner sind nach dem Gesetz nicht automatisch Vertreter, wenn der andere Ehepartner betreut werden muss. Die Entscheidung trifft das Familiengericht, ob der Ehepartner oder ein Berufsbetreuer die Bestimmung über Wohl und Weh des Betroffenen übernimmt. Legen Sie schriftlich Ihren Willen fest und wer Sie im Fall der Fälle vertreten soll.

Jeder sollte rechtzeitig seine persönlichen Vorkehrungen treffen. So wird das Wichtigste in Ihrem Sinne geregelt und es besteht Klarheit für Sie, Ihre Familie und Ihre Erben.

Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.

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