Unfallversicherung

Unfälle sind im Laufe des Lebens unvermeidlich. In den meisten Fällen sind die Konsequenzen einfach, in manchen Fällen können die Konsequenzen aber eine sehr große Tragweite annehmen. Beispielsweise, wenn Sie im Zuge eines Unfalles einen Teil Ihres Körpers verlieren, den Sie für die Ausübung Ihrer Arbeit zwingend benötigen. Eine Unfallversicherung nimmt einer solchen Situation die größte Brisanz, indem Sie entweder eine Einmalzahlung erhalten, mit welcher Sie sich an Ihre neue Situation anpassen können, oder indem Sie eine Rente erhalten, mit der Sie sich über Ihre zukünftige finanzielle Situation weniger Sorgen machen müssen.

Als Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung befinden Sie sich in der Schwierigkeit, einen Spagat zwischen geringstmöglicher Beitragsleistung und bestmöglicher Abdeckung durch die Versicherung zu erreichen. Problematisch ist zudem, dass der Versicherungsnehmer nicht weiß, welche Unfälle ihn im Laufe des Lebens erwarten. Um dennoch eine gute finanzielle Absicherung zu erhalten, ist es möglich, über die Progression der Versicherung die Leistungsauszahlung mit zunehmender Schwere des Unfalls zu erhöhen. Wenn Sie sich für eine Unfallversicherung entscheiden, achten Sie daher insbesondere auf die Konditionen der Progression, um im Bedarfsfall eine optimale finanzielle Unterstützung zu beziehen.

Unfälle passieren schnell und unerwartet. Oft sind Krankenhausaufenthalte oder Invalidität die Folge.

Wollen Sie sicher und sorgenfrei den Alltag meistern, sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls ab.

Einzelheiten zur Unfallversicherung

Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Prämien-Rückgewähr ist eine Kombination aus Unfallversicherung und einem Sparvorgang. Ein kleiner Teil des Beitrages wird für den Versicherungsschutz verwendet, der größere Teil fließt in einen Spartopf.

Zunächst entsteht für Sie der Eindruck, als würden Sie Ihr Geld zurück bekommen. Die Bezeichnung „Prämienrückgewähr“ führt hier zur Vermutung, dass man seine Versicherungsprämie zurück bekommt. Dies ist allerdings falsch, Sie bekommen nicht die Prämie, sondern die zuviel gezahlte Prämie mit einer meist geringen Verzinsung zurück.

Beispiel:

Eigentlich hört sich die Sache gar nicht schlecht an, leider hat sie zwei Haken:

Die Verzinsung der Sparanteile ist deutlich geringer, als wenn Sie z.B. beim gleichen Versicherer eine Lebensversicherung abschließen.

Anbieter von Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr gehören zu den teuren Anbietern.

Unser-Tipp:
Niemand braucht eine Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr. Schließen Sie lieber eine preisgünstige Unfallversicherung ab und legen die ersparte Prämie in einer Anlage Ihrer Wahl an.

Wozu brauche ich eine private Unfallversicherung?

Unfallgefahren lauern überall und jederzeit. Gott sei Dank sind bleibende Gesundheitsschäden nicht die Regel, oder die Künste der Medizin sind erfolgreich.

Aber: Es bleibt nicht aus, dass Betroffene sich so schwer verletzen, dass sie vorübergehend oder sogar auf Dauer ihrem Beruf und den gewohnten Freizeitgewohnheiten nicht mehr nachgehen können.

Die private Unfallversicherung kann zum Teil beträchtliche Einkommensverluste und auch Einbußen an Lebensqualität ausgleichen. Die finanziellen Leistungen aus einer Privaten Unfallversicherung sind auch häufig das Startkapital für eine neue Existenz.

Wichtig:
Mehr als die Hälfte aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit und im Haushalt, so dass hier keinerlei Vorsorge über die gesetzliche Unfallversicherung zu erwarten ist. Dies bedeutet, dass z.B. Hausfrauen und Kinder in der Freizeit überhaupt nicht abgesichert sind.

Was ist ein Unfall überhaupt?

Eigentlich weiß jeder, was ein Unfall ist. Dennoch wird der Unfallbegriff in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen wie folgt definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis/Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Dieses „Fachchinesisch“ wollen wir Ihnen übersetzen:

  • Ein Unfallereignis muss innerhalb eines kurzen Zeitraums (plötzlich) eintreten. Dies bedeutet, dass z.B. die Folgen eines Sonnenbrandes nach einem ausgedehnten Sonnenbad nicht als plötzlich anzusehen sind.
  • Ein Schlag oder ein Tritt vor das Schienbein ist ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis und damit versichert.
  • Die Gesundheitsschädigung muss unfreiwillig geschehen, d.h. Freitod oder Selbstverstümmelung gelten nicht als Unfall.
  • Die Gesundheitsschädigung muss einen körperlichen Schaden hervorrufen, d.h. psychische Reaktionen aufgrund eines Unfalls (z.B. Schock) fallen ebenfalls nicht unter den definierten Unfallbegriff.

Wer kann sich in der privaten Unfallversicherung versichern?

Jedermann kann quasi von Geburt an versichert werden. Somit besteht für alle Altersgruppen die Möglichkeit, sich für die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Es können sich Berufstätige, Kinder, Hausfrauen, Selbständige, Studenten, einfach jeder versichern.

Aber keine Regel ohne Ausnahme:

Nicht versichert werden Personen, die geisteskrank oder dauernd pflegebedürftig sind.

Wann und wo gilt die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr.

Dabei ist es egal, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet.

Vereinzelt werden auch Freizeitunfall- oder Arbeitsunfallversicherungen abgeschlossen.

Sinn machen derartige Policen in der Regel nicht, da es sich nur um Ausschnittdeckungen handelt – wenn versichern, dann richtig.

Welche Leistungen bietet eine Unfallversicherung?

Das Kernstück einer Privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Doch es gibt noch weitere individuell zu vereinbarende Leistungen.

Beachten Sie jedoch, dass Invalidität in der Regel immer versichert werden muss.

  • Invalidität
  • Todesfall
  • Tagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Genesungsgeld
  • Übergangsgeld
  • Bergungskosten
  • Kosmetische Operationskosten

Wie hoch sollte ich mich/meine Familie versichern?

Nach einer Daumenregel soll die Versicherungssumme das Dreifache des jährlichen Bruttoeinkommens betragen. Für Erwachsene soll die Unfallversicherung Vorsorge dafür bieten, wenn sich von jetzt auf nachher durch einen Unfall mit bleibenden Gesundheitsbeeinträchtigungen die Lebenssituation verändert.

So können Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Hauses entstehen. Oder aufgrund des Unfalles kann nur noch mit einem entsprechenden umgebauten Auto (z.B. Handgas, Automatik) gefahren werden. Kinder erhalten in aller Regel keinerlei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Deshalb muss man im schlimmsten Fall davon ausgehen, dass die Leistungen aus der Unfallversicherung womöglich für ein ganzes Leben ausreichen sollten.

Versicherungssummen unter 100.000 € gegen Invalidität machen in der Regel wenig Sinn, bei Kindern sollten es mindestens 150.000 € sein.

Was ist nicht versichert?

  • Unfälle, die dem Versicherten während Ausführung einer Straftat oder beim Versuch einer Straftat zustoßen.
  • Unfälle, die sich unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse ereignen. Dasselbe gilt bei Unfällen durch innere Unruhen, sofern der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter steht.
  • Unfälle, welche aufgrund von Bewusstseinsstörungen beruhen. Hierunter können z.B. epileptische Anfälle, Schlaganfälle, aber auch Trunkenheit gehören. Viele Anbieter berufen sich aber zum Teil bei Trunkenheit nicht auf den Ausschluss, sofern die Blutalkoholkonzentration unter 1,1 Promille liegt.
  • Unfälle, die sich bei Rennveranstaltungen ereignen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
  • Unfälle, bei den der Versicherte als Luftfahrzeugführer agiert oder beruflich (aktiv, nicht als Passagier auf dem Weg zu einem Geschäftstermin) ein Luftfahrzeug nutzt (z.B. Rettungssanitäter im Helikopter).
  • Gesundheitsschäden durch Strahlen (z.B. Röntgenstrahlen), sind nicht versichert. Gute Versicherungsbedingungen schließen diese Schäden ein.
  • Gesundheitsschäden, welche durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornehmen lässt oder selbst vornimmt.

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Unterschiede gesetzliche und private Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, welche von den Berufsgenossenschaften und den Gemeindeunfallversicherungen getragen wird. Die private Unfallversicherung wird hingegen von privaten Versicherungsunternehmen angeboten und unterliegt somit dem freien Wettbewerb.

Beiträge:

Die gesetzliche Unfallversicherung wird von den Arbeitgebern finanziert. Je nach Entgelt des Arbeitnehmers und der Gefahrensituation des Betriebs richtet sich die Höhe der Beiträge. Die Beiträge in der privaten Unfallversicherung zahlt der Versicherungsnehmer. Er bestimmt auch den Leistungsumfang, von welchem die Höhe der Prämie abhängt.

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist grundsätzlich jeder Arbeitnehmer, aber auch Schüler, Studenten, Kinder in Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen versichert.

Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich lediglich auf Unfälle, die im Zusammenhang mit beruflichen Tätigkeiten oder Schulveranstaltungen etc. stehen. Hierzu zählen auch sog. Wegeunfälle. Desweiteren ist der Geltungsbereich in der Regel auf Deutschland begrenzt. Die private Unfallversicherung bietet hingegen rund und die Uhr und weltweit Versicherungsschutz.

In der gesetzlichen Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Leistungen nach dem Lohn bzw. Gehalt des Versicherten. In der privaten Unfallversicherung kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Versicherungsleistungen individuell und insbesondere nach seinen persönlichen Bedürfnissen kombinieren.

Verunglückt ein Kind beim Spielen, so zahlt die gesetzliche Versicherung nicht.

Verunglückt ein Arbeitnehmer beim Skifahren, so wird ebenfalls nicht geleistet.

Die gesetzliche Unfallversicherung kann somit nur als -nice to have-, aber keinesfalls als funktionierende Unfallversicherung gesehen werden. Es handelt sich eher um eine kleine Ausschnittdeckung, die eine private Unfallversicherung nicht ersetzen kann.

Progressionsstaffeln sind den meisten Menschen von der Einkommenssteuer her bekannt. Diese Progression besagt, dass mit steigendem Einkommen der Steuersatz (in %) und die zu zahlende Steuer (in €) steigen. In der Unfallversicherung bedeutet die Vereinbarung einer Progressionsstaffel, dass mit steigender Invalidität der Invaliditätsgrad (in %) und die Invaliditätsleistung (in €) steigen.

Zur Erläuterung sind die gängigsten Progressionsstaffeln in der folgenden Übersicht dargestellt.

Übersicht Progressionsstaffel
Ohne 225% 350% 500% 1000%
Grundsumme 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 €
Leistung bei 10% z.B. Verlust eines Fingers 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 € 10.000 €
20% 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 € 20.000 €
30% 30.000 € 35.000 € 40.000 € 50.000 € 50.000 €
40% 30.000 € 55.000 € 70.000 € 100.000 € 100.000 €
50% 50.000 € 75.000 € 100.000 € 150.000 € 150.000 €
60% 60.000 € 105.000 € 150.000 € 220.000 € 320.000 €
70% 70.000 € 135.000 € 200.000 € 290.000 € 490.000 €
80% 80.000 € 165.000 € 250.000 € 360.000 € 660.000 €
90% 90.000 € 195.000 € 300.000 € 430.000 € 830.000 €
100% 100.000 € 225.000 € 350.000 € 500.000 € 1.000.000 €
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