Die Drohenversicherung ist eine Haftpflichtversicherung und in Deutschland und anderen europäischen Ländern inzwischen Pflicht und zwar für jegliche ferngesteuerte Fluggeräte.

Dies gilt nicht nur für die gewerbliche sondern auch für die private Nutzung also auch für den Hobby-Drohnenpiloten.

Ferngesteuerte Drohnen oder Quadrocopter erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sind in den letzten Jahren immer erschwinglicher geworden. Mittlerweile bekommen Sie die kleinen Flugobjekte in jedem Elektrofachmarkt, nur muss niemand einen „Führerschein“ dafür machen und wer denkt, man kann eine Drohne eben mal kaufen und los geht es, liegt falsch. Es gibt zahlreiche Vorschriften, die beachtet werden müssen, z. B. sind das Startgewicht, die Nutzung sowie das Fluggebiet ausschlaggebend über den Umfang einer Drohnenversicherung.

Kriterien zur Drohnenversicherung

  • Startgewicht
  • Nutzungsart
  • Flugbereich
  • Wohnsitz
  • Nutzung der Drohne durch Dritte

Was ist versichert?

  • Sie als Halter der Drohne, sowie alle weiteren Personen die mit Wissen und Willen des Halters an der Bedienung und Führung der Drohne beteiligt sind.
  • Schäden, welche aus dem Gebrauch der Drohne hervorgehen.
  • Die Nutzung des unbemannten Fluggerätes für den Sport- und Freizeitbereich.

Unter folgenden Umständen kann eine behördliche Erlaubnispflicht erforderlich sein:

  • Drohne hat eine Gesamtmasse über 5 kg
  • bei Flügen über Menschenansammlungen (z. B. Konzerte, Festivals oder anderen Großveranstaltungen)
  • in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen (weniger als 1,5 km)
  • in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten, bei Nutzung eines Verbrennungsmotors
  • außerdem bei Flügen in kontrolliertem Luftraum, hierfür wir zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe verlangt

Besonderheiten

Zu beachten ist

Eine, in Deutschland, abgeschlossene Drohnenversicherung ist nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder Österreich wirksam.

Wenn Sie ihre Drohne über Ihr Smartphone steuern, gibt es keinen Anspruch auf einen Versicherungsschutz.