VOLLMACHTEN & VERFÜGUNGEN

Nur mit Vollmachten bleiben Sie im Fall der Fälle selbstbestimmt

JURA DIREKT als bundesweit tätige Servicegesellschaft beauftragt für Sie kooperierende Rechtsanwaltskanzleien mit der Erstellung Ihrer Vollmachten und Verfügungen nach den von Ihnen festgelegten Inhalten.

Juristen empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus

  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer die Abdeckung des privaten Bereiches inkl. einer

  • Unternehmervollmacht

Eltern minderjähriger Kinder können die Vormundschaft bei beiderseitigem Ausfall regeln über eine

  • Sorgerechtsverfügung

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 Vollmachten und Verfügungen

Wozu Vollmachten?

Vollmachten und Verfügungen – betrifft mich das?

Juristen empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.

Ab 18 – selbstbestimmt nur mit Vollmachten

Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft.

Wofür braucht man eigentlich eine Vorsorgevollmacht? Krankheit, Alter, Unfall – die „Klassiker“ kennt fast jeder. Doch es gibt noch viele weitere Situationen, für welche die Erstellung von Vorsorgevollmacht und Verfügungen sinnvoll sein kann. Einige Beispiele aus der Praxis:

  • Freiwillige Auszeit: Sabbatjahr
    Immer häufiger legen Menschen mal ein „Sabbatjahr“ ein. Ausspannen, Reisen, Abstand gewinnen … Gut, wenn die wichtigsten Dinge des Lebens durch Vollmachten und Verfügungen trotzdem geregelt sind!
  • Unfreiwillige Auszeit: Burnout
    Burnout ist ein Erschöpfungssyndrom, das in schweren Fällen sogar klinische Aufenthalte notwendig machen kann. Betroffene, die in dieser schwierigen Situation durch eine Vorsorgevollmacht Unterstützung einer Vertrauensperson erhalten können, werden spürbar entlastet und können schneller genesen.
  • Unfreiwillige Auszeit: Klinik
    Es muss nicht immer gleich eine lebensbedrohliche Situation sein, die eine Vorsorgevollmacht notwendig macht. Bei einem längeren Klinikaufenthalt zum Beispiel kann es sehr nützlich sein, wenn eine vertraute Person die persönlichen Dinge regelt. Oder, noch ein Beispiel, haben Sie schon mal wichtige Papiere mit zwei gebrochenen Armen unterschrieben?
  • Freiwillige Auszeit: Auslandsaufenthalt
    Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt, privat oder beruflich? Eine Vorsorgevollmacht kann Ihnen die Reise deutlich erleichtern, wenn eine vertraute Person Ihre Interessen in Ihrer Abwesenheit in Ihrem Sinne vertritt.
  • Freiwillige Auszeit: Kur
    Sie wollen sich bei einem Kuraufenthalt erholen oder müssen von einer Erkrankung genesen? Mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht können Sie die täglichen Dinge und Erledigungen einem Angehörigen oder Ihrem Partner überlassen. So brauchen Sie nicht für jede Kleinigkeit eine Einzelvollmacht auszustellen.

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Vollmachten und Verfügungen

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