Privathaftpflicht

Wenn ein Mensch einer anderen Person willentlich oder versehentlich Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen. Leider sind diese Kosten für Privatpersonen häufig kaum finanziell zu tragen. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung in Erwägung ziehen. Beachten Sie jedoch, dass eine solche Versicherung bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann sich insbesondere in den zur Verfügung stehenden Einschlüssen von anderen privaten Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Beispielsweise kann eine Privathaftpflichtversicherung andere Zusatzversicherungen ergänzen oder sogar vollständig enthalten. So kann der Versicherungsnehmer zwischen Tarifen wählen, die, sofern enthalten, die Bauherrnhaftpflicht oder Bestandteile der Gewässerschadenshaftpflichtversicherung beinhalten. In diesem Sinne steht dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit offen, einen Tarif zu wählen, der seinen persönlichen Ansprüchen an eine optimal und individuell auf ihn abgestimmte private Haftpflichtversicherung genügt.

Nicht jeder hat eine Private Haftpflichtversicherung. Eigentlich komisch, denn ein falscher Schritt auf die Fahrbahn kann das finanzielle Aus bedeuten. Wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, so das deutsche Gesetz.

Einzelheiten zur Privathaftpflichtversicherung

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Eigentlich braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie.

Wer ist versichert?

Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.

Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind.

Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer.

Was ist versichert?

Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Falle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.

Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B. 200.000,00 €) und Vermögensschäden (z.B. 20.000,00 €) mit geringeren Summen automatisch mit dabei.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Da es sich bei der Privaten Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Von 1 Mio. bis 10 Mio. ist das Angebot der Versicherer gefächert. Eine niedriger gewählte Deckungssumme scheint auf den ersten Blick ausreichend.

Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie nicht von einer Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe oder solange bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wer ist nicht versichert?

Wenn Kinder heiraten und bis dahin bei den Eltern mitversichert waren, müssen sie eine eigene Privathaftpflichtversicherung abschließen.

Auch nach Beendigung einer Schul- oder Berufsausbildung, sowie eines Studiums muss der Nachwuchs einen eigenen Vertrag abschließen. Wer nach der Ausbildung noch keine 18 ist, kann bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert bleiben.

Weitere Personen und Verwandte sind nicht automatisch mitversichert. Diese können entweder über einen Beitragszuschlag mitversichert werden oder besitzen eine eigene Versicherung.

Unser-Tipp:
Viele Anbieter bieten die Mitversicherung von Kindern auch über die erste Ausbildung hinaus an. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, fragen Sie lieber bei Ihrer Versicherung nach.
Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung sind vorsätzlich, d.h. mit Absicht herbeigeführte Schäden nicht versichert. Ein Schaden ist auch nicht versichert, wenn er bei mitversicherten Personen entsteht. So zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht, wenn das Kind den Computer vom Papa kaputt macht.

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